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Tschüss Soli,

hallo Möglichkeiten

Tschüss Soli,

hallo Möglichkeiten

Soli-Abschaffung

Soli-Abschaffung ab dem 01.01.2021

Fast genau 30 Jahre nach dem Fall der Mauer hat sich der Bundestag 2019 auf die teilweise Abschaffung des Solidaritätszuschlags geeinigt. Ende 2019 ist der Solidarpakt II ausgelaufen, der Finanzhilfen für die neuen
Länder und Berlin geregelt hat.

Dadurch haben Sie jeden Monat mehr Geld zur Verwirklichung Ihrer Ziele zur Verfügung.

Nutzen Sie diese Ersparnis jetzt für Ihre persönliche Wunscherfüllung. Wir berechnen gerne den für Sie zur Verfügung stehenden Betrag und finden gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung.

Ihr Berater hilft Ihnen dabei die richtige Entscheidung zu treffen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab Januar 2021 fällt der Soli für die meisten Steuerzahler weg.
  • Nur Besserverdiendende und einige Unternehmen müssen weiter zahlen.
  • Wer knapp über einer Freibetragsgrenze liegt, soll nicht sofort voll zahlen müssen. Da das eine unfaire Belastung wäre, steigt der zu zahlende Soli-Betrag schrittweise an.
Soli-Rechner

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Wer ist betroffen?
Für Singles

Alleinstehende werden künftig erst ab einem Jahreseinkommen von rund 73.000 Euro brutto zur Kasse gebeten. Wer zwischen 73.000 und 109.000 Euro verdient, muss den Soli nur teilweise zahlen. Wer mehr verdient, muss den vollen Zuschlag bezahlen.

Für Paare ohne Kinder

Wo genau die Freibetragsgrenze liegt, hängt davon ab, ob beide in der Partnerschaft verdienen oder nur eine/r.

Bei nur einem Einkommen liegt der Freibetrag bei rund 136.000 Euro.

Bis etwa 206.000 Euro muss der Soli teilweise gezahlt werden, darüber der volle Zuschlag. Wenn beide zu gleichen Teilen zum gemeinsamen Einkommen beitragen, wird der Soli erst ab rund 147.000
Euro Bruttoeinkommen auf die Einkommensteuer aufgeschlagen. Ab etwa 219.000 Euro brutto muss der volle Soli gezahlt werden.

Für Familien mit Kindern

Hier kommt es auf die Zahl der Kinder an und inwieweit beide Partner zum Einkommen beitragen. Zum Beispiel muss bei einer Familie mit einem Einkommen und zwei Kindern bei einem Jahresbrutto unter 151.000 Euro kein Soli gezahlt werden. Beträgt das Einkommen bis zu 221.000 Euro, ist der Soli teilweise zu zahlen, darüber wird der volle Zuschlag fällig.

Für Unternehmen

Laut Finanzministerium können sich auch viele Unternehmer freuen: Es sollen rund 88 Prozent der Gewerbetreibenden vollständig vom Soli befreit werden.

Kapitalerträge

Für Anleger mit Kapitalerträgen zum Beispiel aus Zinsen, Dividenden und dem Verkauf von Aktien und Fonds gilt der bisherige Steuerabzug. Liegt der Ertrag über dem Sparerpauschbetrag von 801 Euro, muss neben der Abgeltungssteuer von 25 Prozent weiterhin 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag gezahlt werden.

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Kundencenter02131 97-4444Montag bis Samstag 07:00 bis 22:00 Uhr und Sonntag 08:00 bis 17:00 Uhr (außer an Feiertagen)
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